MUSIK BEIM VEREINSFEST –
WAS IST MIT DER GEMA?
Wann muss eine Vereinsveranstaltung bei der GEMA gemeldet werden?
b beim Heimspiel die
Stadionmusik läuft oder
beim Sommerfest ent-
spannte Hintergrund-
musik spielt – viele Ver-
einsverantwortliche fragen sich: Muss
das bei der GEMA gemeldet werden?
Und entstehen dadurch Kosten für den
Verein? Der Sportbund Rheinland gibt
einen Überblick über die wichtigsten
Punkte.
Wann ist eine GEMA-Anmeldung
erforderlich?
Grundsätzlich gilt: Jede öffentliche Ver-
anstaltung, bei der Musik genutzt wird,
muss bei der GEMA angemeldet werden.
Allerdings besteht zwischen dem Deut-
schen Olympischen Sportbund (DOSB)
und der GEMA eine Pauschalregelung.
Diese deckt bestimmte Veranstaltungs-
arten ab, sodass in diesen Fällen keine
separate Anmeldung notwendig ist. Für
alle anderen Events ist die Anmeldung
jedoch Pflicht. Sportvereine profitieren
hierbei von einem Preisnachlass in Höhe
von 20 % auf die GEMA-Gebühren.
Welche Veranstaltungen sind von der
Anmeldung ausgenommen?
Veranstaltungen, die unter die Pau-
schalvereinbarung zwischen DOSB und
GEMA fallen, benötigen keine Anmeldung.
Das betrifft in der Regel solche Aktivitäten,
die den Kernaufgaben eines Vereins zuzu-
ordnen sind. Dazu gehören beispielsweise:
• Versammlungen, Weihnachtsfeiern
oder Vereinsfeiern ohne Tanz, Festakte
bei offiziellen Gelegenheiten.
• Training und Wettbewerbe solcher
Sportdisziplinen, bei denen Musik
integrierter Bestandteil ist; Kurse im
vereinsinternen Trainingsbereich,
wenn ausschließlich Vereinsmitglieder
teilnehmen und keine zusätzliche
Kursgebühr erhoben wird, Musiknut-
zung zur Vorführung einer Sportart.
• Musikalische Umrahmung bei Sport-
veranstaltungen (sogenannte „Pau-
senmusik“) bei Amateurveranstal-
tungen mit bis zu 1.000 Besuchern,
Sport- und Spielfeste.
Diese Aufzählung stellt nur einen Ausschnitt
der begünstigten Veranstaltungen dar – es
können in Einzelfällen Ausnahmen gelten.
Wie wird eine Veranstaltung bei der
GEMA angemeldet?
Eine Anmeldung muss immer vor der
jeweiligen Veranstaltung direkt bei der
GEMA erfolgen. Auf der Website der GEMA
(www.gema.de) finden sich detaillierte
Informationen zu den geltenden Tarifen
sowie alle erforderlichen Formulare zur
Anmeldung, die direkt online übermittelt
oder per Post versendet werden können. ■
»
QR-Code
scannen
und das „Startpaket
für Vereinsvorstände“
herunterladen
Wo finde ich weiterführende
Informationen?
Ausführliche Infos – inklusive der
vollständigen Liste der von der
Pauschalregelung abgedeckten
Veranstaltungen
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SPORT RHEINLAND-PFALZ | 03.2025
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