05_2025_Sport RLP

WAS IST EINE

VERSICHERUNGSBESTÄTIGUNG ?

ARAG-Sportversicherung informiert Vereine des Sportbundes Rheinland

ine Versicherungsbestätigung ist

eine Bescheinigung der Versiche-

rung, dass eine Versicherung für

eine Veranstaltung besteht. Egal, aus

welchem Grund ihr sie braucht, euer

Versicherungsbüro stellt sie gerne aus.

Fälle, in denen häufig eine

Versicherungsbestätigung verlangt

wird:

• Der Vorstand will auf Nummer sicher

gehen und einfach nur schwarz auf

weiß haben, dass eine Veranstaltung

versichert ist. Das Versicherungsbüro

prüft das gerne und macht euch auf

sinnvolle Zusatzversicherungen auf-

merksam.

• Ihr meldet eine öffentliche Veranstal-

tung bei der Behörde an. Diese ver-

langt in der Regel eine Bestätigung

über den bestehenden Haftpflicht-

Versicherungsschutz. Reicht die Versi-

cherungsbestätigung gleichzeitig mit

der Anmeldung ein und vermeidet so

Rückfragen.

• Behörden erwarten zunehmend eine

Versicherungsbestätigung nach § 29

Straßenverkehrsordnung (StVO). Die-

ser Paragraf besagt unter anderem,

dass Veranstaltungen, für die Straßen

mehr als verkehrsüblich in Anspruch

genommen werden, einer Erlaubnis

bedürfen. Klärt in eurer Kommune

oder Stadt, ob diese Versicherungs-

bestätigung für euer Event gebraucht

wird. Wenn ja: Ihr bekommt diese

spezielle Bescheinigung ebenfalls in

eurem Versicherungsbüro.

Diese Informationen braucht das

Versicherungsbüro:

• Name und Mitgliedsnummer des

Vereins

• Art der Veranstaltung

• Datum und Dauer der Veranstaltung

• Eine Adresse, wenn das Dokument nicht

an den Verein geschickt werden soll

Im Zuge der Planung einer

Veranstaltung möchten wir euch

noch auf unsere Veranstaltungs-

Ausfallversicherung aufmerksam

machen:

Ob Sportturnier, Vereinsjubiläum oder

Sommerfest: Unsere Veranstaltungs-

Ausfallversicherung bietet finanziellen

Schutz, wenn eine Veranstaltung durch

Ereignisse, die außerhalb eurer Kontrolle

liegen, unplanmäßig verschoben oder

verlegt wird oder ausfällt.

Zum Beispiel durch:

• Entzug der bereits erteilten Veranstal-

tungsgenehmigung durch Behörden

• Wettereinflüsse, die eine Gefahr für

Leib und Leben darstellen

• Witterungsbedingte Nichtnutzbar-

keit der Veranstaltungsstätte

• Terrorakte und Androhung von Ter-

rorakten gegen die Veranstaltung

Die Veranstaltungs-Ausfallversicherung

ersetzt dem Verein die entstandenen

Kosten, sodass kein finanzieller Schaden

entsteht.

Der Versicherungsschutz besteht bei:

• Ausfall

• Abbruch

• Einschränkung

• Verschiebung bzw. Verlegung der

Veranstaltung

Wenn ihr mehr über den Versicherungs-

schutz der „Veranstaltungs-Ausfall-

Versicherung wissen möchtet, freuen

wir uns über euren Besuch auf unserer

Internetseite www.ARAG-Sport.de oder

euren Anruf. Erkundigt euch bei uns, dem

Sportversicherungsbüro beim Sportbund

Rheinland e.V. Wir stehen für weitere

Informationen sowie zu allen weiteren

Fragen rund um die Sportversicherung

gern zur Verfügung. ■

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Fotos: Sportbund Rheinland

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SPORT RHEINLAND-PFALZ | 05.2025

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