WAS IST EINE
VERSICHERUNGSBESTÄTIGUNG ?
ARAG-Sportversicherung informiert Vereine des Sportbundes Rheinland
ine Versicherungsbestätigung ist
eine Bescheinigung der Versiche-
rung, dass eine Versicherung für
eine Veranstaltung besteht. Egal, aus
welchem Grund ihr sie braucht, euer
Versicherungsbüro stellt sie gerne aus.
Fälle, in denen häufig eine
Versicherungsbestätigung verlangt
wird:
• Der Vorstand will auf Nummer sicher
gehen und einfach nur schwarz auf
weiß haben, dass eine Veranstaltung
versichert ist. Das Versicherungsbüro
prüft das gerne und macht euch auf
sinnvolle Zusatzversicherungen auf-
merksam.
• Ihr meldet eine öffentliche Veranstal-
tung bei der Behörde an. Diese ver-
langt in der Regel eine Bestätigung
über den bestehenden Haftpflicht-
Versicherungsschutz. Reicht die Versi-
cherungsbestätigung gleichzeitig mit
der Anmeldung ein und vermeidet so
Rückfragen.
• Behörden erwarten zunehmend eine
Versicherungsbestätigung nach § 29
Straßenverkehrsordnung (StVO). Die-
ser Paragraf besagt unter anderem,
dass Veranstaltungen, für die Straßen
mehr als verkehrsüblich in Anspruch
genommen werden, einer Erlaubnis
bedürfen. Klärt in eurer Kommune
oder Stadt, ob diese Versicherungs-
bestätigung für euer Event gebraucht
wird. Wenn ja: Ihr bekommt diese
spezielle Bescheinigung ebenfalls in
eurem Versicherungsbüro.
Diese Informationen braucht das
Versicherungsbüro:
• Name und Mitgliedsnummer des
Vereins
• Art der Veranstaltung
• Datum und Dauer der Veranstaltung
• Eine Adresse, wenn das Dokument nicht
an den Verein geschickt werden soll
Im Zuge der Planung einer
Veranstaltung möchten wir euch
noch auf unsere Veranstaltungs-
Ausfallversicherung aufmerksam
machen:
Ob Sportturnier, Vereinsjubiläum oder
Sommerfest: Unsere Veranstaltungs-
Ausfallversicherung bietet finanziellen
Schutz, wenn eine Veranstaltung durch
Ereignisse, die außerhalb eurer Kontrolle
liegen, unplanmäßig verschoben oder
verlegt wird oder ausfällt.
Zum Beispiel durch:
• Entzug der bereits erteilten Veranstal-
tungsgenehmigung durch Behörden
• Wettereinflüsse, die eine Gefahr für
Leib und Leben darstellen
• Witterungsbedingte Nichtnutzbar-
keit der Veranstaltungsstätte
• Terrorakte und Androhung von Ter-
rorakten gegen die Veranstaltung
Die Veranstaltungs-Ausfallversicherung
ersetzt dem Verein die entstandenen
Kosten, sodass kein finanzieller Schaden
entsteht.
Der Versicherungsschutz besteht bei:
• Ausfall
• Abbruch
• Einschränkung
• Verschiebung bzw. Verlegung der
Veranstaltung
Wenn ihr mehr über den Versicherungs-
schutz der „Veranstaltungs-Ausfall-
Versicherung wissen möchtet, freuen
wir uns über euren Besuch auf unserer
Internetseite www.ARAG-Sport.de oder
euren Anruf. Erkundigt euch bei uns, dem
Sportversicherungsbüro beim Sportbund
Rheinland e.V. Wir stehen für weitere
Informationen sowie zu allen weiteren
Fragen rund um die Sportversicherung
gern zur Verfügung. ■
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Fotos: Sportbund Rheinland
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SPORT RHEINLAND-PFALZ | 05.2025
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