06_2025_Sport RLP

Auf den Punkt:

• Pflichtverletzungen durch Vor­

standsmitglieder eines Vereins

können in verschiedenen Formen

auftreten. Solche Verstöße können

den Verein und Dritte schädigen und

zu Rechtsstreitigkeiten oder sogar

zur Auflösung des Vereins führen.

• Vorstandsmitglieder haben die

Pflicht, den Verein sorgfältig zu

führen. Dazu gehört die Informie­

rung der Mitglieder über wichtige

Vorkommnisse, Schadensverhütung,

Verfolgung der Vereinsziele gemäß

der Satzung und sorgfältige Delega­

tion von Vorstandspflichten.

• Vorstandsmitglieder können auch

persönlich gegenüber Dritten

haften, wenn sie fahrlässig oder vor­

sätzlich im Rahmen ihrer Vorstands­

tätigkeit Schäden verursachen.

Hierbei können Forderungen eines

Dritten gegen den Verein oder den

Vorstand gerichtet werden.

Arten von Pflichtverletzungen des

Vereinsvorstands

Ein Verein setzt sich aus seinen Mitglie­

dern und dem geschäftsführenden Vor­

stand zusammen. Die Mitglieder sind

verpflichtet, ihre Beiträge zu zahlen und

haben das Recht, im Rahmen von Mit­

gliederversammlungen, Einfluss auf das

Handeln des Vorstands zu nehmen. Der

Vorstand führt die Entscheidungen der

Mitglieder aus.

Vorstandsmitglieder werden von den

Vereinsmitgliedern gewählt und üben ihre

Tätigkeit zumeist im Ehrenamt aus. Das

bedeutet, dass sie freiwillig und ohne

Gegenleistung Aufgaben übernehmen,

von denen die Mitglieder oder auch die

Gesellschaft profitieren. Vielen ist nicht

bewusst, dass einige Pflichten buch­

stäblich verpflichtend sind und ihnen bei

Regelverstößen Konsequenzen drohen.

HAFTUNG ALS

VEREINSVORSTAND

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einsvorstand die Haftung übernehmen müsst.

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