Auf den Punkt:
• Pflichtverletzungen durch Vor
standsmitglieder eines Vereins
können in verschiedenen Formen
auftreten. Solche Verstöße können
den Verein und Dritte schädigen und
zu Rechtsstreitigkeiten oder sogar
zur Auflösung des Vereins führen.
• Vorstandsmitglieder haben die
Pflicht, den Verein sorgfältig zu
führen. Dazu gehört die Informie
rung der Mitglieder über wichtige
Vorkommnisse, Schadensverhütung,
Verfolgung der Vereinsziele gemäß
der Satzung und sorgfältige Delega
tion von Vorstandspflichten.
• Vorstandsmitglieder können auch
persönlich gegenüber Dritten
haften, wenn sie fahrlässig oder vor
sätzlich im Rahmen ihrer Vorstands
tätigkeit Schäden verursachen.
Hierbei können Forderungen eines
Dritten gegen den Verein oder den
Vorstand gerichtet werden.
Arten von Pflichtverletzungen des
Vereinsvorstands
Ein Verein setzt sich aus seinen Mitglie
dern und dem geschäftsführenden Vor
stand zusammen. Die Mitglieder sind
verpflichtet, ihre Beiträge zu zahlen und
haben das Recht, im Rahmen von Mit
gliederversammlungen, Einfluss auf das
Handeln des Vorstands zu nehmen. Der
Vorstand führt die Entscheidungen der
Mitglieder aus.
Vorstandsmitglieder werden von den
Vereinsmitgliedern gewählt und üben ihre
Tätigkeit zumeist im Ehrenamt aus. Das
bedeutet, dass sie freiwillig und ohne
Gegenleistung Aufgaben übernehmen,
von denen die Mitglieder oder auch die
Gesellschaft profitieren. Vielen ist nicht
bewusst, dass einige Pflichten buch
stäblich verpflichtend sind und ihnen bei
Regelverstößen Konsequenzen drohen.
HAFTUNG ALS
VEREINSVORSTAND
ARAG-Sportversicherung informiert
Vereine des Sportbundes Rheinland
ie ist das Risiko über den Sportversicherungsvertrag
des SBRs abgesichert? Erfahrt hier, wann ihr als Ver
einsvorstand die Haftung übernehmen müsst.
»
QR-Code
scannen
Versicherungs
büro und mehr
Infos
Fotos: AdobeStock/MQ-Illustrations
TOPTHEMA
32