06_2025_Sport RLP

TOP 10

MYTHEN DES

VEREINSLEBENS

Der Sportbund Rheinland räumt

auf mit häufig gehörten Mythen

rund um das Vereinsleben.

1.

Gemeinnützige Vereine

müssen keine Steuern zahlen

Schön wäre es. Es stimmt das

gemeinnützige Vereine weitestgehend

von Steuern befreit sind, aber wenn

sie wirtschaftliche Betätigungen

haben, kommt auch ab einem

gewissen Punkt die Umsatzsteuer und

Körperschaftsteuer ins Spiel.

2.

Bei hohen Einnahmen im wirtschaft­

lichen Geschäftsbetrieb geht die

Gemeinnützigkeit verloren

Nein, solange ein Verein die

Überschüsse aus

der wirtschaftlichen

Betätigung für seinen

Vereinszweck einsetzt,

kann er sogar eine

sehr umfangreiche

wirtschaftliche Betätigung

haben.

3.

Die Mitgliederver­

sammlung ist das höchste

Organ und kann über

alles entscheiden

Sie ist zwar das höchste

Organ, aber über alles

entscheiden kann

sie nicht. Auch die

Mitgliederversammlung kommt nicht

an der Satzung vorbei und kann

beispielsweise nicht über Dinge

entscheiden, die dem Vorstand

zugewiesen sind.

4.

Zur Mitgliederversammlung

müssen nur die stimmberechtigten

Mitglieder eingeladen werden,

die anderen können eh nichts

entscheiden

Nein, es sind alle Mitglieder einzuladen,

die Teilnahme an der Mitgliederversamm­

lung ist ein Grundrecht eines Mitglieds.

Auch wenn ein Mitglied nicht abstimmen

darf, kann es doch via Redebeitrag Ein­

fluss nehmen.

5.

Gemeinnützigkeit

bedeutet, Gutes für die

Gemeinschaft tun

Sicher tun gemeinnützige Vereine auch

Gutes, aber die Gemeinnützigkeit setzt

eine bestimmte Zweckerfüllung voraus,

wird vom Finanzamt anerkannt und

bedeutet Steuervorteile.

6.

Als Vorstand stehe ich

mit einem Bein in Gefängnis

Nicht mehr als andere Menschen auch.

Auch Vorstände können nur haften,

wenn sie einen Schaden verursacht

haben und dafür haben die Vereine

des Sportbundes Rheinland eine D&O

Versicherung, die das persönliche

Haftungsrisiko absichert, außer

Vorsatz natürlich.

7.

Die Entlastung des

Vorstandes bedeutet

Entlassung aus dem Amt

Nein, sie bedeutet Freistellung von

Haftungsansprüchen der Mitglieder.

Mit der Entlastung ist ein Vorstand

auch nicht automatisch aus dem Amt.

8.

Bezahlte Angestellte

sind schädlich für die

Gemeinnützigkeit

Absolut nicht, auch ein gemeinnütziger

Verein kann bezahlte Kräfte haben,

sonst gäbe es die vielen Verbände

mit hauptamtlichem Personal nicht.

Im Übrigen wären bezahlte Kräfte

auch eine gute Lösung für manch

überlasteten Vorstand.

9.

Wenn der Vorstand nicht besetzt ist,

wird der Verein aufgelöst

Zum Glück ist es nicht so,

sonst gäbe es nicht mehr

viele Vereine.Zunächst

wird der Verein über einen

relativ langen Zeitraum

dazu angehalten, via

Mitgliederversammlung

einen neuen Vorstand

zu finden. In der Regel

funktioniert das auch.

10.

Einzelne Mitglieder

können jederzeit Einsicht

in die Kassenbücher vom

Vorstand verlangen

Das dürfen sie absolut

nicht. Ein Verein ist ein

höchst demokratisches Konstrukt,

in dem die Mitglieder gemeinsam

über den Verein entscheiden.

Einzelmeinungen eines Mitglieds

spielen da keine Rolle. Aber das

Mitglied kann seine Ansicht in die

Mitgliederversammlung einbringen und

dort detailliert Auskunft verlangen. ■

Barbara Berg

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SPORT RHEINLAND-PFALZ | 06.2025

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