TOP 10
MYTHEN DES
VEREINSLEBENS
Der Sportbund Rheinland räumt
auf mit häufig gehörten Mythen
rund um das Vereinsleben.
1.
Gemeinnützige Vereine
müssen keine Steuern zahlen
Schön wäre es. Es stimmt das
gemeinnützige Vereine weitestgehend
von Steuern befreit sind, aber wenn
sie wirtschaftliche Betätigungen
haben, kommt auch ab einem
gewissen Punkt die Umsatzsteuer und
Körperschaftsteuer ins Spiel.
2.
Bei hohen Einnahmen im wirtschaft
lichen Geschäftsbetrieb geht die
Gemeinnützigkeit verloren
Nein, solange ein Verein die
Überschüsse aus
der wirtschaftlichen
Betätigung für seinen
Vereinszweck einsetzt,
kann er sogar eine
sehr umfangreiche
wirtschaftliche Betätigung
haben.
3.
Die Mitgliederver
sammlung ist das höchste
Organ und kann über
alles entscheiden
Sie ist zwar das höchste
Organ, aber über alles
entscheiden kann
sie nicht. Auch die
Mitgliederversammlung kommt nicht
an der Satzung vorbei und kann
beispielsweise nicht über Dinge
entscheiden, die dem Vorstand
zugewiesen sind.
4.
Zur Mitgliederversammlung
müssen nur die stimmberechtigten
Mitglieder eingeladen werden,
die anderen können eh nichts
entscheiden
Nein, es sind alle Mitglieder einzuladen,
die Teilnahme an der Mitgliederversamm
lung ist ein Grundrecht eines Mitglieds.
Auch wenn ein Mitglied nicht abstimmen
darf, kann es doch via Redebeitrag Ein
fluss nehmen.
5.
Gemeinnützigkeit
bedeutet, Gutes für die
Gemeinschaft tun
Sicher tun gemeinnützige Vereine auch
Gutes, aber die Gemeinnützigkeit setzt
eine bestimmte Zweckerfüllung voraus,
wird vom Finanzamt anerkannt und
bedeutet Steuervorteile.
6.
Als Vorstand stehe ich
mit einem Bein in Gefängnis
Nicht mehr als andere Menschen auch.
Auch Vorstände können nur haften,
wenn sie einen Schaden verursacht
haben und dafür haben die Vereine
des Sportbundes Rheinland eine D&O
Versicherung, die das persönliche
Haftungsrisiko absichert, außer
Vorsatz natürlich.
7.
Die Entlastung des
Vorstandes bedeutet
Entlassung aus dem Amt
Nein, sie bedeutet Freistellung von
Haftungsansprüchen der Mitglieder.
Mit der Entlastung ist ein Vorstand
auch nicht automatisch aus dem Amt.
8.
Bezahlte Angestellte
sind schädlich für die
Gemeinnützigkeit
Absolut nicht, auch ein gemeinnütziger
Verein kann bezahlte Kräfte haben,
sonst gäbe es die vielen Verbände
mit hauptamtlichem Personal nicht.
Im Übrigen wären bezahlte Kräfte
auch eine gute Lösung für manch
überlasteten Vorstand.
9.
Wenn der Vorstand nicht besetzt ist,
wird der Verein aufgelöst
Zum Glück ist es nicht so,
sonst gäbe es nicht mehr
viele Vereine.Zunächst
wird der Verein über einen
relativ langen Zeitraum
dazu angehalten, via
Mitgliederversammlung
einen neuen Vorstand
zu finden. In der Regel
funktioniert das auch.
10.
Einzelne Mitglieder
können jederzeit Einsicht
in die Kassenbücher vom
Vorstand verlangen
Das dürfen sie absolut
nicht. Ein Verein ist ein
höchst demokratisches Konstrukt,
in dem die Mitglieder gemeinsam
über den Verein entscheiden.
Einzelmeinungen eines Mitglieds
spielen da keine Rolle. Aber das
Mitglied kann seine Ansicht in die
Mitgliederversammlung einbringen und
dort detailliert Auskunft verlangen. ■
Barbara Berg
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SPORT RHEINLAND-PFALZ | 06.2025
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