06_2025_Sport RLP

mmer weniger Kinder bewegen sich

ausreichend – 80 Prozent erreichen

nicht einmal 60 Minuten Bewegung

pro Tag. Um dem entgegenzuwirken, hat

die Sportjugend Rheinland im Jahr 2022

das Projekt SPORTspielPLATZ ins Leben

gerufen. Die nun startende zweite Pro­

jektphase des SPORTspielPLATZes hat

das Ziel langfristige, offene Angebote

direkt in den Vereinen zu etablieren.

Offene Sportangebote sind regelmä­

ßige Veranstaltungen, die sich speziell

an Kinder richten, die noch nicht Mitglied

in einem Sportverein sind. Dabei spielt es

keine Rolle, ob das Angebot wöchent­

lich oder monatlich stattfindet oder ob

drinnen oder draußen Sport betrieben

wird. Wichtig ist, dass keine Mitglied­

schaft erforderlich ist, sodass Kinder und

ihre Familien die Möglichkeit haben, das

Sportangebot auszuprobieren und her­

auszufinden, ob es zu ihnen passt – bevor

sie sich für eine Sportgruppe und damit für

eine Mitgliedschaft entscheiden.

Neben der Mitgliedergewinnung bie­

ten offene Sportangebote den Vereinen

auch die Möglichkeit, Interessierte auf

Wartelisten zu betreuen, bis ein Platz in

der gewünschten Gruppe frei wird. ■

ZUSCHÜSSE FÜR

LIZENZIERTE ÜBUNGSLEITER

Vereinfachte Verfahren ab 2026

er Sportbund Rheinland unter­

stützt auch weiterhin die Ausbil­

dung und Vergütung lizenzierter

Übungsleiter*innen und Vereinsmana­

ger*innen. Aus den Erfahrungen von ver­

gangenen Vereinsprüfungen wurden

die Förderrichtlinien nun überarbeitet

und vereinfacht. Ziel ist es, bürokrati­

sche Hürden abzubauen und die Ver­

einsarbeit weiter zu entlasten.

Ab dem Antragsjahr 2026 müssen Ver­

eine keinen unterschriebenen Papier-

Antrag mehr einreichen – das digitale

Absenden über das Vereinsportal genügt.

Zudem wurde die Mindeststundenzahl,

die Übungsleiter für eine Bezuschussung

nachweisen müssen, von 40 auf 35 Stun­

den pro Jahr gesenkt. Diese Reduzierung

ist unter anderem durch Hallenschließun­

gen während der Ferienzeiten begründet.

Für den Stundennachweis werden künf­

tig mehrere Nachweisformen anerkannt:

Neben dem klassischen Stundennach­

weis ist der Nachweis auch über einen

Trainingsplan in Verbindung mit einem

Zahlungsnachweis möglich. Da es sich

bei den Zuschussgeldern um öffentliche

Mittel handelt, ist eine Nachweispflicht

zwingend erforderlich – einer dieser

Nachweise ist im Falle einer Vereinsprü­

fung vorzulegen.

Unverändert bleiben die grundlegen­

den Förderbedingungen: Eine gültige

Lizenz, ein Mindestalter von 18 Jahren, ein

schriftlicher Vertrag zwischen Übungs­

leiter*in und Verein sowie die digitale

Antragseinreichung bis spätestens 31.

März.

Die neuen Regelungen gelten bereits

für das Grundlagenjahr 2025. Die Antrag­

stellung ist ab 1. Dezember 2025, nach

freigegebener Bestandserhebung, mög­

lich. ■

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scannen

und mehr dazu

erfahren

WIR

SUCHEN

SPORT­

SPIEL­

PLÄTZE

Bis zum

30.11.2025 für

Pilotprojekt zur

Mitgliedergewin­

nung bewerben

Vereine, die eine offene Sport­

gruppe anbieten möchten, können

sich bis zum 30.11.2025 für die Teil­

nahme am SPORTspielPLATZ 2026

bewerben. Als Unterstützung erhal­

ten alle teilnehmenden Vereine eine

Sportbox im Wert von 450 Euro, eine

Spielesammlung und einen Übungs­

leiterzuschuss für die Durchführung

der Angebote.

Foto: iStock/LSB RLP/Liderina

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SPORT RHEINLAND-PFALZ | 06.2025

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