mmer weniger Kinder bewegen sich
ausreichend – 80 Prozent erreichen
nicht einmal 60 Minuten Bewegung
pro Tag. Um dem entgegenzuwirken, hat
die Sportjugend Rheinland im Jahr 2022
das Projekt SPORTspielPLATZ ins Leben
gerufen. Die nun startende zweite Pro
jektphase des SPORTspielPLATZes hat
das Ziel langfristige, offene Angebote
direkt in den Vereinen zu etablieren.
Offene Sportangebote sind regelmä
ßige Veranstaltungen, die sich speziell
an Kinder richten, die noch nicht Mitglied
in einem Sportverein sind. Dabei spielt es
keine Rolle, ob das Angebot wöchent
lich oder monatlich stattfindet oder ob
drinnen oder draußen Sport betrieben
wird. Wichtig ist, dass keine Mitglied
schaft erforderlich ist, sodass Kinder und
ihre Familien die Möglichkeit haben, das
Sportangebot auszuprobieren und her
auszufinden, ob es zu ihnen passt – bevor
sie sich für eine Sportgruppe und damit für
eine Mitgliedschaft entscheiden.
Neben der Mitgliedergewinnung bie
ten offene Sportangebote den Vereinen
auch die Möglichkeit, Interessierte auf
Wartelisten zu betreuen, bis ein Platz in
der gewünschten Gruppe frei wird. ■
ZUSCHÜSSE FÜR
LIZENZIERTE ÜBUNGSLEITER
Vereinfachte Verfahren ab 2026
er Sportbund Rheinland unter
stützt auch weiterhin die Ausbil
dung und Vergütung lizenzierter
Übungsleiter*innen und Vereinsmana
ger*innen. Aus den Erfahrungen von ver
gangenen Vereinsprüfungen wurden
die Förderrichtlinien nun überarbeitet
und vereinfacht. Ziel ist es, bürokrati
sche Hürden abzubauen und die Ver
einsarbeit weiter zu entlasten.
Ab dem Antragsjahr 2026 müssen Ver
eine keinen unterschriebenen Papier-
Antrag mehr einreichen – das digitale
Absenden über das Vereinsportal genügt.
Zudem wurde die Mindeststundenzahl,
die Übungsleiter für eine Bezuschussung
nachweisen müssen, von 40 auf 35 Stun
den pro Jahr gesenkt. Diese Reduzierung
ist unter anderem durch Hallenschließun
gen während der Ferienzeiten begründet.
Für den Stundennachweis werden künf
tig mehrere Nachweisformen anerkannt:
Neben dem klassischen Stundennach
weis ist der Nachweis auch über einen
Trainingsplan in Verbindung mit einem
Zahlungsnachweis möglich. Da es sich
bei den Zuschussgeldern um öffentliche
Mittel handelt, ist eine Nachweispflicht
zwingend erforderlich – einer dieser
Nachweise ist im Falle einer Vereinsprü
fung vorzulegen.
Unverändert bleiben die grundlegen
den Förderbedingungen: Eine gültige
Lizenz, ein Mindestalter von 18 Jahren, ein
schriftlicher Vertrag zwischen Übungs
leiter*in und Verein sowie die digitale
Antragseinreichung bis spätestens 31.
März.
Die neuen Regelungen gelten bereits
für das Grundlagenjahr 2025. Die Antrag
stellung ist ab 1. Dezember 2025, nach
freigegebener Bestandserhebung, mög
lich. ■
»
QR-Code
scannen
und mehr dazu
erfahren
WIR
SUCHEN
SPORT
SPIEL
PLÄTZE
Bis zum
30.11.2025 für
Pilotprojekt zur
Mitgliedergewin
nung bewerben
Vereine, die eine offene Sport
gruppe anbieten möchten, können
sich bis zum 30.11.2025 für die Teil
nahme am SPORTspielPLATZ 2026
bewerben. Als Unterstützung erhal
ten alle teilnehmenden Vereine eine
Sportbox im Wert von 450 Euro, eine
Spielesammlung und einen Übungs
leiterzuschuss für die Durchführung
der Angebote.
Foto: iStock/LSB RLP/Liderina
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SPORT RHEINLAND-PFALZ | 06.2025
GUT ZU WISSEN